A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Siglinde WerneckeA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt. Eine für Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten auf den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte 2019 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Streckenabschnitt eingereicht. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden. Eine mündliche Verhandlung im Fall ist für den 23. Juni angesetzt, ein mögliches Urteil könnte bereits nächste Woche fallen.
Zusätzlich reichten die Umweltschützer 2024 eine weitere Klage ein, die noch nicht entschieden ist. Der südliche Abschnitt der A39 von Wolfsburg bis Ehra im Landkreis Gifhorn verfügt zwar über einen Planfeststellungsbeschluss, dieser ist laut Autobahn GmbH jedoch derzeit nicht vollziehbar. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der geplanten Anschlussstelle Ehra eine neue Rastanlage, Tappenbecker Moor, vorgesehen.
Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und an die A7 anschließen. Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte den Weg für den Weiterbau freimachen oder die Verzögerungen verlängern. Das Urteil wird sowohl den Autobahnausbau als auch die geplante Rastanlage beeinflussen. Die Zukunft des Projekts hängt von der richterlichen Entscheidung und der Klärung der noch anhängigen BUND-Klagen ab.






