Berliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister nach Preisausschluss wegen Extremismusvorwürfen
Artur HofmannBerliner Buchhandlung verklagt Kulturstaatsminister nach Preisausschluss wegen Extremismusvorwürfen
Eine Berliner Buchhandlung klagt gegen Deutschlands Kulturstaatsminister, nachdem sie von einem nationalen Preis ausgeschlossen wurde. "Zur schwankenden Weltkugel" beantragte eine einstweilige Verfügung, um die Vorwürfe zurückzuweisen, sie fördere politischen Extremismus. Der Streit entstand nach Äußerungen von Minister Wolfram Weimer, der den Laden Anfang dieses Jahres von der Shortlist des Deutschen Buchhandlungspreises strich.
Der Konflikt begann, als Weimer öffentlich erklärte, der Staat könne keine Preise an "politische Extremisten" vergeben. In einem Interview mit der "Zeit" berief er sich auf "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" als Grund für den Ausschluss von "Zur schwankenden Weltkugel". Die Inhaber der Buchhandlung erfuhren erst durch Medienberichte von ihrer Streichung und beschrieben die Situation später als überwältigend.
Am 19. März 2026 forderten die Betreiber von Weimer eine Unterlassungserklärung, die dieser jedoch verweigerte. Daraufhin reichten sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein, um Transparenz über die Entscheidung zu erlangen. Als keine Lösung in Sicht war, brachten sie die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht Berlin.
Das Gericht bestätigte den Eingang des Eilantrags (Aktenzeichen: VG 6 L 229/26), mit dem erreicht werden soll, dass weder Weimer noch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur die Buchhandlung oder ihre Mitarbeiter als extremistisch einstufen dürfen. Ein Sprecher des Ministers verteidigte dessen Haltung und argumentierte, Beamte müssten die Freiheit haben, solche Bewertungen vorzunehmen. Wann das Gericht ein Urteil fällen wird, bleibt unklar.
Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob Weimers Ausschluss der Buchhandlung gerechtfertigt war. Über konkrete Änderungen in der Ausrichtung oder politischen Haltung von "Zur schwankenden Weltkugel" wurde nicht berichtet. Der Fall wartet nun auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.






