Bielefelder Paar entgeht im März 2026 nur knapp einem Reisebetrug mit Fake-ETA-Seite
Siglinde WerneckeBielefelder Paar entgeht im März 2026 nur knapp einem Reisebetrug mit Fake-ETA-Seite
Paar aus Bielefeld entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug durch gefälschte Reisegenehmigungsseite
Ein Paar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website für elektronische Reisegenehmigungen entgangen. Die beiden wollten eigentlich eine Electronic Travel Authorisation (ETA) für eine Reise nach Großbritannien beantragen, gerieten jedoch auf eine Fake-Seite. Der Vorfall zeigt die Gefahren auf, die von inoffiziellen Plattformen bei visumbezogenen Anträgen ausgehen.
Das Paar begann den Antrag, nachdem es die Website über eine Internetsuchmaschine gefunden hatte. Wie verlangt, gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein. Als die Gesamtgebühr jedoch auf etwa 240 Euro anstieg, wurden sie misstrauisch – die offizielle ETA-Gebühr beträgt lediglich 18,50 Euro pro Person.
Sie verweigerten umgehend die Zahlungsfreigabe und kontaktierten ihre Bank, um die Karte sperren zu lassen. Am 13. März erstatteten sie online Anzeige bei der Polizei, um den versuchten Betrug zu dokumentieren. Die Behörden weisen Reisende darauf hin, dass ETA-Anträge ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung eingereicht werden müssen: https://www.gov.uk/eta.
Die Verbraucherzentrale Deutschland warnt bereits seit Längerem vor solchen Betrugsmaschen. Sie rät dazu, auf sichere Website-Merkmale zu achten und Gebühren vor der Eingabe sensibler Daten zu überprüfen.
Das britische ETA-System besteht seit fast einem Jahr und verlangt von allen Besuchern eine vorab erteilte Genehmigung. Betrüger nutzen die Unsicherheit rund um die neuen Reisebestimmungen aus, indem sie gefälschte Antragsseiten erstellen. Die offiziellen Hinweise betonen, dass ausschließlich das behördliche Portal genutzt werden sollte, um Betrug zu vermeiden.






