DB-Chef warnt vor rechtlichem Chaos durch Italos Sonderzugang zum deutschen Schienennetz
Artur HofmannDB-Chef warnt vor rechtlichem Chaos durch Italos Sonderzugang zum deutschen Schienennetz
Der Chef der deutschen Schieneninfrastrukturgesellschaft hat schwere Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Betreiber Italo Sonderzugang zum deutschen Fernverkehrsnetz zu gewähren. Philipp Nagl, Vorstandsvorsitzender von DB InfraGO, warnte, ein solcher Schritt könnte rechtliches Chaos auslösen und Wettbewerbsregeln untergraben – noch bevor der neue EU-Rahmen 2031 in Kraft tritt.
Nagl kritisierte die Vorschläge für eine kurzfristige „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo ab 2028 den Markteintritt in Deutschland erleichtern soll. Er bezeichnete die Idee als „rechtlich höchst fragwürdig“ und sagte voraus, sie könnte zu „endosen Gerichtsverfahren“ führen. Gerichte könnten die Regeln für die Streckennutzung bereits innerhalb von nur 18 Monaten als nicht EU-konform verwerfen, fügte er hinzu.
Das alte System der mehrjährigen Rahmenverträge, das 2017 eingeführt worden war, wurde abgeschafft, weil es sich als zu komplex und rechtlich unsicher erwies. Ohne ein stabiles Ersatzmodell argumentierte Nagl, dass die Gewährung von Sonderbedingungen jetzt „extreme Unsicherheit“ auf dem Markt schaffen würde.
Seine Warnungen kommen zu einer Zeit, in der die neue „Kapazitätsverordnung“ der EU – ein verbindlicher Rechtsrahmen für den Eisenbahnwettbewerb – erst 2031 gelten wird. Bis dahin bergen vorübergehende Maßnahmen laut dem Vorstandsvorsitzenden das Risiko langwieriger Streitigkeiten und Instabilität.
Trotz seiner Bedenken betonte Nagl, dass Wettbewerb im Fernverkehr durchaus gelingen könne. „Entscheidend ist, dass der Wettbewerb am Ende den Fahrgästen zugutekommt“, sagte er und forderte faire und rechtssichere Bedingungen für alle Betreiber.
Die Debatte über den Markteintritt von Italo zeigt das Spannungsfeld zwischen der Förderung von Wettbewerb und der Wahrung rechtlicher Stabilität. Ohne einen klaren Rahmen bis 2031 könnte jede Sonderzugangsklausel umgehend vor Gericht angefochten werden. Nagls Äußerungen deuten auf ein Plädoyer für vorsichtige, langfristige Planung statt kurzfristiger Lösungen hin.






