Ermittlungen gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – Verleumdungsvorwurf widerlegt
Artur HofmannErmittlungen gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – Verleumdungsvorwurf widerlegt
Ermittlungsverfahren gegen Journalisten Jonas Müller eingestellt – Vorwurf der Verleumdung entkräftet
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Journalisten Jonas Müller wurden nach einer Überprüfung wegen angeblicher Verleumdung eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls stand seine Berichterstattung über Hamado Dipama, Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks (BR). Müller, der den ÖRR-Blog betreibt, hatte sich mit Vorwürfen konfrontiert gesehen, nachdem er in Tweets Dipamas Flüchtlingsstatus sowie dessen Online-Aktivitäten hinterfragt hatte.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigte die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, dass Müllers Äußerungen sachlich zutreffend und nicht ehrverletzend gewesen seien. Die Entscheidung kam für den Journalisten als Erleichterung – er selbst bezeichnete den Prozess als emotional belastend. In einer Stellungnahme gab er zu, dass die Anfeindungen ihn zeitweise an seiner eigenen Arbeit hatten zweifeln lassen.
Müller hatte zudem die finanziellen Hürden kritisiert, die mit der Verteidigung gegen solche Vorwürfe verbunden sind. Eine Notfall-Spendenkampagne brachte 15.000 Euro ein, um seine Anwaltskosten zu decken. Er argumentierte, dass Beschuldigte selbst bei haltlosen Anschuldigungen oft mit hohen Kosten konfrontiert seien.
Auslöser des Streits war ein Blogbeitrag Müllers gewesen, in dem er Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post thematisierte, der weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnete. Zudem stellte Müller die Frage, ob Dipama – ein ehemaliger Gegner des burkinischen Ex-Präsidenten Blaise Compaoré – seinen Flüchtlingsstatus noch beanspruchen könne, falls er 2025 in sein Heimatland zurückkehre. Dipama war 2002 aus München geflohen und äußert seit 2022 Unterstützung für den aktuellen Machthaber Burkina Fasos, Ibrahim Traoré.
Mit der Einstellung des Verfahrens entgeht Müller nun einem Gerichtsprozess. Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen Journalisten stehen, wenn sie über Personen des öffentlichen Lebens berichten – selbst dann, wenn ihre Aussagen als faktenbasiert bestätigt werden. Gleichzeitig bleibt die grundsätzliche Debatte über Flüchtlingsstatus und Online-Verhalten damit ungelöst.






