FC Alemannia sichert sich zehn weitere Jahre Erbbaurecht am Sportplatz
Lilian BarthFC Alemannia sichert sich zehn weitere Jahre Erbbaurecht am Sportplatz
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. erhält zehnjährige Verlängerung des Erbbaurechts am Alemannia-Sportplatz 1
Der Verein hat eine Verlängerung des Erbbaurechts an der Adresse Am Alemannia-Sportplatz 1 um zehn Jahre erwirkt. Die Entscheidung folgt auf einen Antrag des Clubs, der damit langfristige Planungssicherheit und den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln sichern wollte.
Das ursprüngliche Erbbaurechtsabkommen datiert vom 27. Januar 1982 und sollte ursprünglich am 19. April 2042 auslaufen. Im Laufe der Jahre gab es mehrere Anpassungen – zunächst 1993 und erneut 1997 –, um den Betrieb eines Vereinsheims auf dem Gelände zu ermöglichen. Eine weitere Aktualisierung im Jahr 2009 führte eine Indexklausel ein, die alle fünf Jahre eine Überprüfung des Erbbauzinses vorsieht.
Der aktuelle jährliche Erbbauzins beträgt 2.937,73 Euro. Mit der nun genehmigten Verlängerung beläuft sich die Gesamtmiete für die neue Laufzeit auf 29.377,30 Euro. Der Stadtrat billigte den Vorschlag unter Beibehaltung der bestehenden Bedingungen und verlängerte das Erbbaurecht damit bis zum 19. April 2052.
Die Verlängerung gibt dem FC Alemannia für das nächste Jahrzehnt finanzielle und operative Sicherheit. Der Verein kann nun Vorhaben umsetzen, die auf öffentliche Fördergelder angewiesen sind, während die Stadt die vereinbarte Zinsstruktur beibehält. Die aktualisierten Konditionen gewährleisten Kontinuität für beide Seiten – den Verein und die lokalen Behörden.






