Gefangener flieht während begleiteten Ausgangs aus Gefängnis Celle
Siglinde WerneckeGefangener flieht während begleiteten Ausgangs aus Gefängnis Celle
Ein wegen Mordes verurteilter Häftling ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Justizvollzugssystems ausgelöst. Der Inhaftierte, Benjamin F., hatte zuvor bereits mehrfach begleitete Ausgänge erhalten, bevor ihm die Flucht gelang.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, hatte jedoch die Mindesthaftdauer von acht Jahren erreicht, die für unbegleitete Außenaktivitäten oder kurzfristigen Hafturlaub Voraussetzung ist. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder unter bestimmten Bedingungen Hafturlaub gewährt werden – vorausgesetzt, eine Verhaltensprognose bescheinigt, dass keine Flucht- oder Rückfallgefahr besteht.
Während seiner Flucht besuchte Benjamin F. seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum. Anschließend floh er mit seinem Motorrad und war später in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, der schließlich zu seiner Festnahme durch die Behörden führte.
Vor diesem Vorfall hatte Benjamin F. bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert. Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen hat inzwischen Fragen zu den Umständen seiner Flucht aufgeworfen.
Die Flucht wirft ein Schlaglicht auf die potenziellen Risiken, die mit der Gewährung von Hafturlaub für Hochsicherheitshäftlinge verbunden sind. Benjamin F. befindet sich nach seiner Festnahme in Italien wieder in Haft. Der Vorfall hat Forderungen nach einer Überprüfung der Sicherheitsprotokolle im Justizvollzug ausgelöst.






