Gericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Artur HofmannGericht stoppt Spiegel-Bericht über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat Der Spiegel die Veröffentlichung zentraler Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen untersagt. Mit dem Urteil darf das Magazin nicht länger behaupten, Ulmen habe mit künstlicher Intelligenz erzeugte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Die Entscheidung stellt eine bedeutende Wende im anhaltenden Rechtsstreit zwischen Ulmen und der Publikation dar.
Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg gegen Der Spiegel geklagt. Dieses entschied im Mai, dass die ursprüngliche Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Nun hat das Oberlandesgericht jedoch eine einstweilige Verfügung erlassen und dabei auf unzureichende Belege für einige der Behauptungen verwiesen.
Der Spiegel bleibt es weiterhin gestattet, über Fernandes’ Vorwurf zu berichten, Ulmen habe sie körperlich misshandelt. Zudem wirft sie ihm vor, über Jahre hinweg gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen angelegt zu haben. Diese Profile seien angeblich genutzt worden, um mit anderen Männern in Kontakt zu treten – dabei habe Ulmen sie bei Telefonaten teilweise imitiert und sexuelle Gespräche geführt.
Das Gericht untersagte dem Magazin zudem, Zitate aus einer privaten E-Mail Ulmens an seinen Verteidiger zu veröffentlichen. Diese Äußerungen wurden als Teil seines „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ eingestuft, der besonders schützenswert sei. Die Entscheidung gilt als Erfolg für Ulmens Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann, die damit die öffentliche Debatte versachlichen und Vorverurteilungen ihres Mandanten entgegenwirken will.
Auch Politiker haben sich zu den übergeordneten Fragen geäußert. SPD-Chefin Bärbel Bas und die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang fordern schärfere Regulierungen für KI-Technologien. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen.
Die einstweilige Verfügung beschränkt Der Spiegel darin, bestimmte Vorwürfe zu wiederholen, erlaubt aber weiterhin die Berichterstattung über den Fall. Ulmens Anwälte werten das Urteil als Schritt zur Rehabilitierung ihres Mandanten. Unterdessen drängen Politiker auf gesetzliche Reformen, um den Missbrauch von KI-Technologie einzudämmen.






