Hubigs Reform soll Feminizide künftig als Mord bestrafen lassen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat eine Reform des Strafgesetzbuchs vorgeschlagen, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte stärker zu ahnden. Ziel des Vorhabens ist es, dass Verbrechen, die auf geschlechterbezogener Feindseligkeit beruhen – oft als Feminizide bezeichnet –, künftig systematisch als Mord und nicht als Totschlag verfolgt werden.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzansprüchen bereits als Mord gewertet werden. Dennoch werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was mildere Strafen und eine garantierte Entlassung nach Verbüßung der Haft zur Folge hat. Im Gegensatz dazu ermöglicht eine Verurteilung wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafen.
Die geplante Neuregelung würde den Mordtatbestand auf Fälle ausweiten, in denen Opfer allein wegen ihres Geschlechts zum Ziel werden. Hubigs Initiative zielt darauf ab, rechtliche Lücken zu schließen, die bisher zu unangemessen niedrigen Strafen für solche Taten führen können.
Sollte der Reformvorschlag angenommen werden, stünden den Staatsanwaltschaften klarere rechtliche Grundlagen zur Verfügung, um geschlechtermotivierte Tötungen als Mord zu verfolgen. Dies könnte zu deutlich höheren Strafen für die Täter führen und die Strafzumessung besser an die Schwere der Tat anpassen.






