Hubigs Reform soll Kinder vor häuslicher Gewalt besser schützen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Nach den Plänen könnten Gerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern verbieten – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Die Änderungen zielen darauf ab, weitere Schäden für die Betroffenen und ihre Familien zu verhindern.
Der Reformentwurf sieht vor, dass Familiengerichte den Kontakt zwischen einem misshandelnden Elternteil und dem Kind vorübergehend oder dauerhaft unterbinden können. Dies würde in Fällen gelten, in denen Gewalt gegen den Partner die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht. Richter würden im Einzelfall entscheiden, ob ein Kontaktverbot notwendig ist, um eine Gefährdung abzuwenden – statt pauschale Beschränkungen zu verhängen.
Jeder Fall würde individuell geprüft. Die Gerichte müssten Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Vorfälle berücksichtigen. Der Entwurf anerkennt, dass Kinder tief leiden, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind – selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind.
Auch weniger weitreichende Maßnahmen wären möglich. So könnte einem gewalttätigen Elternteil etwa nur begleiteter Umgang mit dem Kind gestattet werden. Das Justizministerium betont, dass der Ausschluss eines Elternteils aus dem Leben des Kindes ein schwerwiegender Schritt ist und nicht leichtfertig erfolgen dürfe.
Die Reform würde die Handhabung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten durch die Familiengerichte stärken. Bei einer Verabschiedung hätten Richter klarere Befugnisse, den Kontakt einzuschränken, wenn von Misshandlung eine Gefahr ausgeht. Ziel ist es, einen besseren Schutz für die Opfer und ihre Kinder zu gewährleisten.






