Musterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann der Rundfunkbeitrag doch von der Steuer abgesetzt werden?
Lilian BarthMusterklage gegen GEZ-Gebühr: Kann der Rundfunkbeitrag doch von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags, auch bekannt als GEZ-Gebühr, infrage. Eine Musterklage ist nun vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern gelandet – mit möglichen Konsequenzen für Millionen Bürger im ganzen Land.
Ein Kläger hatte für 2024 rund 220 Euro Rundfunkbeitrag in seiner Steuererklärung als abzugsfähig angegeben. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin der Betroffene rechtliche Schritte einleitete. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte die Gebühr als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe anerkannt werden.
Die finanziellen Auswirkungen wären abhängig vom individuellen Steuersatz. Wer mit 20 Prozent versteuert, könnte etwa 44 Euro jährlich sparen, bei einem Satz von 30 Prozent wären es rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten sogar fast 93 Euro pro Jahr erstattet bekommen.
Ein erfolgreiches Urteil würde es Steuerzahlern ermöglichen, den Rundfunkbeitrag von der Steuer abzusetzen. Das Ergebnis könnte Millionen betreffen, wobei die genaue Ersparnis von den persönlichen Steuerverhältnissen abhängt. Nun bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet.






