Neue EU-Regel: Kündigungsbutton wird ab Juni für Online-Verträge Pflicht
Joseph KreuselNeue EU-Regel: Kündigungsbutton wird ab Juni für Online-Verträge Pflicht
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Online-Verträge gekündigt werden können. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Vorgabe ist bereits in deutsches Recht übernommen worden, doch andere EU-Länder könnten länger für die Umsetzung brauchen.
Hintergrund der Neuerung ist eine EU-Richtlinie, die digitale Kündigungen vereinfachen soll. Demnach muss der Button leicht auffindbar und deutlich beschriftet sein. Seine Funktionsweise soll dem Prozess ähneln, mit dem der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.
Fehlt der Button auf der Website, könnte sich die Widerrufsfrist für Verbraucher verlängern. Statt der üblichen 14 Tage könnte sie auf bis zu 12 Monate und 14 Tage ausgedehnt werden. Sobald ein Verbraucher den Button nutzt, muss er umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Der Button selbst ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Verbraucher behalten die gesetzliche Frist, in der Regel 14 Tage ab Vertragsabschluss oder Warenerhalt. Das neue System soll den Prozess jedoch deutlich vereinfachen.
In Deutschland gilt die Regelung bereits, da die Richtlinie hier in nationales Recht umgesetzt wurde. In anderen EU-Mitgliedstaaten hängt die Einführung davon ab, wann sie die Vorgabe übernehmen. Bis dahin entfällt dort die Pflicht zum Kündigungsbutton.






