Norddeutsche Länder fordern radikale Reform der Erbschaftsteuer vor Verfassungsgerichtsurteil
Lilian BarthNorddeutsche Länder fordern radikale Reform der Erbschaftsteuer vor Verfassungsgerichtsurteil
Finanzminister der norddeutschen Bundesländer drängen auf eine grundlegende Reform der Erbschaftsteuer. Sie kritisieren, dass das aktuelle System ungerecht sei und es großen Betriebsvermögen ermöglicht, Schlupflöcher auszunutzen. Noch in diesem Jahr wird ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage erwartet.
Die Minister betonten die dringende Notwendigkeit, die Befreiungsregelungen für Betriebsvermögen zu überarbeiten. Allein 2024 wurden in 45 Fällen ursprünglich veranschlagte Steuern in Höhe von 3,6 Milliarden Euro auf rund 200 Millionen Euro reduziert – eine Entlastung von etwa 95 Prozent. Dies hat Befürchtungen geschürt, dass Steuervermeidung in großem Stil betrieben wird, zumal Familienstiftungen mittlerweile offen als Instrumente zur Vermögenssteuer-Umgehung beworben werden.
Ziel der Reform ist ein gerechtes, praxistaugliches und finanzpolitisch stabiles Steuersystem, das Unternehmen und Arbeitsplätze schützt, ohne bestehende Lücken zu lassen. Geprüft werden sollen Sonderregelungen für große Wohnimmobilienfirmen sowie aktuelle Freigrenzen und Tarife. Um die Belastung zu mildern, schlagen die Minister vor, Stundungsmöglichkeiten für Unternehmen auszuweiten, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Ein vollständiger Verzicht auf die Erbschaftsteuer oder eine Übertragung der Steuerhoheit auf die Länder wird von den Ministern ausdrücklich abgelehnt. Die geplanten Änderungen sollen vielmehr einen Ausgleich zwischen Steuergerechtigkeit und wirtschaftlicher Stabilität schaffen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte den weiteren Weg vorgeben. Sollte die Reform verabschiedet werden, würde sie die Besteuerung großer Vermögen in Deutschland grundlegend verändern.






