NRW verschärft Regeln gegen Wohnungsmissbrauch und Slumvermietung
Siglinde WerneckeWie NRW den Missbrauch mit Schrottimmobilien stoppt - NRW verschärft Regeln gegen Wohnungsmissbrauch und Slumvermietung
Nordrhein-Westfalen verschärft Regeln für Kurzzeitvermietungen und Wohnungsmissbrauch
Die Landesregierung hat einen Entwurf für das Wohnraumschutzgesetz verabschiedet, das den Missbrauch von Wohnraum und slumähnliche Zustände bekämpfen soll. Das neue Gesetz sieht zudem strengere Meldepflichten vor, um Sozialbetrug einzudämmen.
Künftig wird die Grenze für genehmigungsfreie Kurzzeitvermietungen von 90 auf 56 Nächte pro Jahr gesenkt. Damit soll die übermäßige Nutzung von Wohnungen für Ferienunterkünfte eingedämmt werden. Nur zertifizierte Unterkünfte dürfen dann noch vermietet werden, um höhere Wohnstandards zu gewährleisten.
Erstmals wird das Gesetz auch ausbeuterische Wohnraumvergabe explizit verbieten. Behörden erhalten erweiterte Eingriffsbefugnisse, darunter die Bestellung von Treuhändern und – in Extremfällen – die Enteignung von Problemimmobilien. Letztere soll jedoch nur unter strengen Auflagen möglich sein, um Missbrauch zu verhindern.
Kommunen erhalten das Recht, Anmelde- und Qualitätskontrollen für Mietwohnungen durchzusetzen. Zudem treibt das Land eine Bundesinitiative voran, um rechtliche Lücken zwischen Ordnungs-, Sozial- und Mietrecht zu schließen. Durch verbesserten Datenaustausch und Meldepflichten soll Sozialbetrug im Zusammenhang mit Wohnraummissbrauch aufgedeckt werden.
Das Wohnraumschutzgesetz stärkt die Handlungsmöglichkeiten der lokalen Behörden bei Wohnstandards und Kurzzeitvermietungen. Strengere Vorgaben zu Zertifizierung, Kontrollen und Meldungen sollen die Lebensbedingungen verbessern und Ausbeutung verhindern. Das Gesetz soll nach weiteren legislativen Schritten in Kraft treten.






