Schwerer Betrugsprozess in Freiburg: Corona-Hilfen und Schwarzarbeit im Fokus
Joseph KreuselSchwerer Betrugsprozess in Freiburg: Corona-Hilfen und Schwarzarbeit im Fokus
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen schweren Betrugsvorwürfen verantworten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen Vorwürfe des Subventionsbetrugs, Lohnvorenthaltens sowie der Beschäftigung nicht angemeldeter Arbeiter. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr.
Der Angeklagte soll im Frühjahr 2020 wissentlich falsche Angaben gemacht haben, um rund 60.000 Euro an Corona-Soforthilfen zu erschleichen. Den Ermittlungen zufolge habe er seine finanzielle Situation vorsätzlich verschleiert, um staatliche Unterstützung zu erhalten.
Zwischen März 2020 und November 2021 soll er zudem mehrfach Löhne vorenthalten haben. Bei Durchsuchungen stellte sich heraus, dass mehrere Beschäftigte seines Bau- und Reinigungsunternehmens nie bei den Sozialversicherungsträgern gemeldet waren. Dadurch entstanden ausstehende Beitragszahlungen in Höhe von etwa 188.000 Euro.
Im Prozess wird systematischer Betrug untersucht – sowohl die Täuschung bei der Beantragung von Hilfsgeldern als auch die Ausbeutung nicht gemeldeter Arbeitskräfte. Akten zufolge soll der Angeklagte sein Unternehmen jahrelang unter Umgehung gesetzlicher Pflichten geführt haben.
Bei einer Verurteilung drohen dem Mann empfindliche Strafen wegen Betrugs und Verstößen gegen das Arbeitsrecht. Der Fall steht exemplarisch für die verstärkte Verfolgung von Finanzdelikten im Zusammenhang mit den Pandemie-Hilfsprogrammen. Das Urteil wird klären, ob der Beschuldigte die erschlichenen Gelder zurückzahlen und die ausstehenden Sozialabgaben begleichen muss.






