Streit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Entwurf als bürokratische Belastung ab
Joseph KreuselStreit um Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Entwurf als bürokratische Belastung ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes zurückgewiesen. Sie argumentiert, der Plan widerspreche dem Koalitionsvertrag und berge die Gefahr, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu erhöhen.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung verpflichtet, das deutsche Arbeitsrecht an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen. Dazu gehörte die Einführung der Option, statt täglicher Höchstgrenzen eine wöchentliche Maximalarbeitszeit festzulegen. Zudem sollte die Arbeitszeiterfassung einfach bleiben und auf vertrauensbasierte Systeme ohne verpflichtende Zeiterfassung gesetzt werden.
Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht zwar eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anstelle täglicher Limits vor. Allerdings sollen flexible wöchentliche Regelungen nur für Beschäftigte gelten, die unter Tarifverträge fallen. Bei Nachtarbeit darf der Durchschnitt zudem in keinem 24-Stunden-Zeitraum acht Stunden überschreiten.
Connemann kritisierte, dass der Entwurf Beschäftigte ohne Tarifbindung von der Flexibilität ausschließe. Dies sei „wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht haltbar“, so die Mittelstandsbeauftragte. Zudem verstoße der Vorschlag gegen die Koalitionsvereinbarung und benachteilige kleine und mittlere Unternehmen unangemessen. Sie warnte, die neuen Dokumentationspflichten könnten eine Bürokratiewelle auslösen. Darüber hinaus untergrabe der Entwurf das Vertrauen in Beschäftigte und Betriebe. Die EU-Richtlinie selbst begrenzt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit inklusive Überstunden auf 48 Stunden.






