10 May 2026, 20:19

Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete

Deutsches Flagge mit drei horizontalen Streifen in Schwarz, Rot und Gold, das ein schwarzes Doppeladler in der Mitte mit ausgebreiteten Flügeln und erhobenem Haupt zeigt.

Wie Hindenburgs Flaggenverordnung 1926 die Weimarer Republik spaltete

Am 5. Mai 1926 erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg die Zweite Flaggenverordnung und vertiefte damit den erbitterten Streit Deutschlands über nationale Symbole. Der Erlass sollte die widerstreitenden Forderungen in Einklang bringen, doch stattdessen blieben beide politischen Lager unzufrieden. Der Konflikt schwelte bereits seit dem Zusammenbruch des Kaiserreichs 1918, als Linke und Rechte um die Farben streiteten, die die Nation repräsentieren sollten.

Die Flaggendebatte hatte in den Revolutionsjahren 1918–19 begonnen. Die Spartakisten und später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) forderten Rot als einzige Nationalfarbe. Gleichzeitig akzeptierte ein Großteil der Rechten zunächst die schwarz-rot-goldene Flagge der Weimarer Republik – doch ihre Unterstützung ließ bald nach. Mitte der 1920er Jahre war die Spaltung unverrückbar: Die Rechte sammelte sich hinter den alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot, während die Parteien der Weimarer Koalition an Schwarz-Rot-Gold festhielten.

Bis zur Präsidentschaftswahl 1925 hatte sich der Graben vertieft. Zwei Blöcke standen sich gegenüber: ein „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ und ein „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“. Hindenburgs Sieg in jenem Jahr bestärkte die Konservativen in ihrem Drängen nach einer vollständigen Wiederherstellung der kaiserlichen Flagge.

Anfang 1926 forderte die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) die Rückkehr zu den alten Farben. Der parteilose Reichskanzler Hans Luther, unter Druck geraten, schlug einen Kompromiss vor: Deutsche Vertretungen außerhalb Europas sollten sowohl die Nationalflagge (schwarz-rot-gold) als auch die Handelsflagge (schwarz-weiß-rot) hissen. Hindenburg übernahm den Plan und erließ am 5. Mai die Zweite Flaggenverordnung.

Doch der Schritt milderte die Spannungen nicht. Die Rechte hielt ihn für unzureichend, während Linke und Mitte jede Zugeständnis an kaiserliche Symbole ablehnten. Kanzler Luther sah sich von beiden Seiten kritisiert. Selbst Hindenburgs Appell an eine „versöhnende verfassungsmäßige Lösung“ konnte den Streit nicht befrieden.

Hinter den Kulissen hatte der Reichskunstwart Edwin Redslob den Auftrag erhalten, eine einheitliche „Reichsflagge“ zu entwerfen. Seine Bemühungen blieben jedoch ergebnislos. Statt den Konflikt beizulegen, unterstrich die Verordnung nur, wie tief gespalten das Land war.

Die Zweite Flaggenverordnung ließ die Auseinandersetzung ungelöst. Im Ausland wehten nun zwei Flaggen über den diplomatischen Vertretungen, doch im Inland blieben die politischen Lager unversöhnlich. Das Scheitern an einem gemeinsamen Symbol spiegelte die grundlegendere Instabilität der Weimarer Republik wider – eine Instabilität, die in den folgenden Jahren noch zunehmen sollte.

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