26 March 2026, 12:24

Wildpflanzen pflücken: Wo es erlaubt ist und wo hohe Bußgelder drohen

Offenes Buch mit einer Illustration von zwei Kaninchen in grasiger Umgebung, umrandet von Text oben und unten.

Wildpflanzen pflücken: Wo es erlaubt ist und wo hohe Bußgelder drohen

Viele Haustierbesitzer und Wanderer suchen nach frischem Grün, um ihre Tiere zu füttern oder die Natur zu genießen. Doch die Regeln für das Betreten von Wiesen und das Pflücken von Pflanzen sind in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich. Manche Aktivitäten, die harmlos erscheinen, können Ernte schädigen oder gegen lokale Gesetze verstoßen.

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In den meisten Regionen ist das Betreten von Ackerland tabu, besonders während der Wachstumsphase. Dennoch gibt es in einigen Fällen Ausnahmen, die das Sammeln kleiner Mengen wild wachsender Pflanzen erlauben – vorausgesetzt, es geschieht sorgfältig und rechtmäßig.

In den meisten Bundesländern erlaubt die Handstraußregelung nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) das Pflücken einer kleinen Handvoll Wildpflanzen für den persönlichen Bedarf. Dies gilt jedoch nicht in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Geschützte Arten, die in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind, dürfen überall nicht gepflückt werden. Die Bußgelder bei Verstößen variieren je nach Bundesland: In Brandenburg liegen sie zwischen 50 und 5.000 Euro, in Hamburg zwischen 25 und 50.000 Euro.

Selbst dort, wo das Pflücken erlaubt ist, gilt in der Regel ein Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Wiesen. Besonders streng sind die Einschränkungen während der Wachstumsperiode, die meist von März bis Oktober dauert. Wer über Felder läuft, riskiert Ernteschäden und gefährdet damit die Existenzgrundlage der Landwirte. In Schleswig-Holstein ist der Zutritt zu jedem Ackerland komplett untersagt.

Wer sich unsicher ist, sollte vor dem Sammeln von Pflanzen am besten den Grundbesitzer um Erlaubnis fragen. Die meisten werden nichts dagegen haben, wenn einige Pflanzen achtsam entnommen werden. Doch das Füttern von Haustieren oder das Pflücken von Blumen sollte niemals auf Kosten von Schutzgebieten oder bewirtschaftetem Farmland gehen.

Weitere Details dazu, was Wanderer und Sportler auf Feldern dürfen, finden sich im Artikel "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?".

Die Gesetze sollen den öffentlichen Zugang zur Natur mit dem Schutz der Arbeit der Landwirte und der natürlichen Lebensräume in Einklang bringen. Zwar ist das Pflücken in geringen Mengen manchmal erlaubt, doch gelten strenge Grenzen, wo, wann und wie viel entnommen werden darf. Wer diese Regeln ignoriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern schadet auch der Umwelt.

Quelle