14 April 2026, 02:23

BGH verschärft Werbeverbote für Apotheken und verschreibungspflichtige Medikamente

Ein Plakat, das zeigt, dass Big Pharma 2022 Amerikaner zwei bis drei Mal so viel für die gleichen Medikamente berechnet hat wie in anderen Ländern, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze darunter.

BGH verschärft Werbeverbote für Apotheken und verschreibungspflichtige Medikamente

Deutsche Gerichte haben die strengen Vorschriften zur Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente durch Apotheken weiter verschärft. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt klar, dass bereits pauschale Werbemaßnahmen – selbst ohne Nennung konkreter Arzneimittel – verboten sind. Apotheken müssen nun mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie mit Online-Plattformen zusammenarbeiten, die gegen diese Gesetze verstoßen.

Das Landgericht Berlin II urteilte, dass das Geschäftsmodell der Plattform DoktorABC gegen bestehende Werberegeln verstößt. Die Praxis, Patienten gezielt an bestimmte Apotheken zu vermitteln, wurde als rechtswidrig eingestuft. Diese Entscheidung steht im Einklang mit den generellen Werbeverboten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, Lifestyle-Medikamente und medizinisches Cannabis.

Der Bundesgerichtshof ging noch einen Schritt weiter und bestätigte, dass Werbeverbote sämtliche Formen der Bewerbung umfassen. Selbst wenn eine Kampagne keine spezifischen Medikamente nennt, bleibt sie unzulässig. Apotheken, die mit Plattformen kooperieren, die diese Regeln missachten, könnten mithaften.

Die Behörden warnen, dass Apotheken, die solche Partnerschaften fortsetzen, ihre Betriebserlaubnis verlieren könnten. Wer rechtliche Abmahnungen ignoriert, riskiert Bußgelder, Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall die Schließung. Die Urteile zielen darauf ab, Schlupflöcher bei der Zusammenarbeit von Online-Plattformen mit Apotheken und dem Vertrieb kontrollierter Substanzen zu schließen.

Die Gerichtsentscheidungen setzen klare Grenzen für die Zusammenarbeit von Apotheken mit Online-Werbeplattformen. Jede Form der Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente – ob direkt oder indirekt – ist nun ausdrücklich untersagt. Apotheken müssen ihre Kooperationen überprüfen, um Strafen zu vermeiden und die Einhaltung des aktualisierten rechtlichen Rahmens zu gewährleisten.

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