Brandenburgs Polizei entlässt zwei Anwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Artur HofmannBrandenburgs Polizei entlässt zwei Anwärter wegen mangelnder Verfassungstreue
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig aus dem Dienst entlassen worden, nachdem schwerwiegende Bedenken an ihrer Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands aufkamen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nun ein Urteil der Vorinstanz und erklärte ihre Entlassung für rechtens.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Männer zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten überzeugend, dass die Anwärter verfassungsfeindliche Äußerungen getätigt hatten. Ein solches Verhalten wirft Zweifel an ihrer Verfassungstreue auf – eine grundlegende Voraussetzung für den öffentlichen Dienst.
Nach deutschem Recht sind Beamte verpflichtet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist, aktiv zu verteidigen. Das Oberverwaltungsgericht urteilte, dass bereits begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Einzelnen eine Entlassung rechtfertigen. Zudem stellte das Gericht klar, dass Anwärter in Probezeit jederzeit entfernt werden können, wenn sie als ungeeignet für den Dienst eingestuft werden.
Beide Männer legten gegen die Entscheidung Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht wies ihre Klagen ab. Das Urteil ist nun rechtskräftig; weitere rechtliche Schritte sind ausgeschlossen.
Der Fall unterstreicht das Prinzip, dass Verfassungstreue eine unverzichtbare Voraussetzung für den öffentlichen Dienst bleibt. Die beiden ehemaligen Anwärter werden nicht in ihre Positionen zurückkehren, und das Urteil setzt ein deutliches Präzedenz für ähnliche Fälle.






