Cannabis-Patienten: Diese neuen Reise-Regeln gelten ab März 2026
Zu Beginn der ersten großen Frühlingsreisesaison 2026 müssen medizinische Cannabis-Patienten in Deutschland wichtige rechtliche Aspekte beachten. Neue Hinweise der Gesundheitsbehörden unterstreichen die Regeln für die Mitnahme von Medikamenten über Grenzen hinweg. Die Vorgaben unterscheiden sich je nachdem, ob Reisende innerhalb des Schengen-Raums bleiben oder darüber hinaus reisen.
Am 23. März 2026 gaben deutsche Gesundheitsbehörden dringende Empfehlungen heraus, um rechtliche Probleme für medizinische Cannabis-Nutzer auf Reisen zu vermeiden. Patienten dürfen innerhalb des Schengen-Raums einen persönlichen Vorrat für Reisen von bis zu 30 Tagen mitführen. Allerdings müssen sie vor der Abreise ein Artikel-75-Zertifikat bei ihrer örtlichen Gesundheitsbehörde beantragen. Dieses Dokument muss Dosierung, Menge, Reisedaten und persönliche Angaben enthalten.
Für Reiseziele außerhalb des Schengen-Raums gelten strengere und weniger vorhersehbare Bestimmungen. Reisende werden aufgefordert, sich mindestens acht bis zehn Wochen vor Abreise an die Botschaft oder das Konsulat ihres Ziellandes zu wenden. So bleibt genug Zeit, um Einfuhrbestimmungen zu klären und Beschlagnahmungen oder juristische Konsequenzen zu vermeiden.
Unabhängig vom Reiseziel sollten Patienten ihre Medikamente stets in der Originalverpackung der Apotheke mitführen. Die Mitnahme im Handgepäck wird empfohlen, um Verlust oder Beschädigung während des Transports zu verhindern. Das Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland hat diese Anforderungen geprägt und stellt sicher, dass Patienten ihre Therapie auf Reisen fortsetzen können – allerdings nur unter Einhaltung strenger Verfahren.
Eine detaillierte Übersicht der internationalen Vorschriften findet sich im Artikel "Medizinisches Cannabis weltweit: Welche Regeln gelten im Ausland?".
Die aktuellen Hinweise sollen Patienten helfen, komplexe Reiseregeln zu durchschauen, ohne Strafen zu riskieren. Wer eine Reise plant, muss rechtzeitig die notwendigen Unterlagen besorgen und die Bestimmungen des Ziellandes präzise abklären. Bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Konsequenzen oder die Beschlagnahmung der Medikamente.






