DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
Joseph KreuselDAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026
DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken
Die DAK-Gesundheit hat ihre Abrechnungsvorschriften für Apotheken überarbeitet und strengere Anforderungen an die Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer eingeführt. Ab dem 1. Mai 2026 können fehlerhafte Angaben zu abgelehnten Kostenerstattungen und Zahlungsstreitigkeiten führen. Die Änderungen betreffen sowohl elektronische Kostenvoranschläge als auch Rechnungen.
Nach den neuen Richtlinien müssen Apotheken in elektronischen Kostenvoranschlägen Nettopreise angeben – sofern nicht vertraglich Bruttopreise vereinbart sind. In solchen Fällen ersetzt der vereinbarte Bruttopreis die Nettopreisangabe. Zudem ist stets der korrekte Mehrwertsteuer-Hinweis anzugeben.
Bei der automatisierten Abrechnung bleibt die Angabe des Mehrwertsteuer-Status verpflichtend. Falls eine Apotheke von der Mehrwertsteuer befreit ist, muss stattdessen der Vermerk «Keine MwSt.» verwendet werden. Ausnahmen gelten nur bei vertraglich festgelegten Bruttopreisen oder bei Steuerbefreiung.
Die DAK-Gesundheit betont, dass Verstöße gegen diese Regeln zur Ablehnung der Abrechnung führen. Der Krankenversicherer warnt bereits vor finanziellen und administrativen Risiken bei Nichteinhaltung.
Die aktualisierten Vorgaben treten am 1. Mai 2026 vollständig in Kraft. Apotheken müssen sicherstellen, dass Preise und Mehrwertsteuerangaben korrekt übermittelt werden, um Verzögerungen oder Streitigkeiten zu vermeiden. Bei Fehlern kommt es zu automatischen Ablehnungen, sodass Korrekturen vor einer erneuten Einreichung notwendig sind.






