08 May 2026, 18:21

dbb warnt vor verfassungswidriger Gehaltsreform für Bundesbeamte

Schwarzer und weißer Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierter Planung und Anmerkungen.

dbb warnt vor verfassungswidriger Gehaltsreform für Bundesbeamte

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat schwere Bedenken gegen die geplante Gehaltsreform für Bundesbedienstete erhoben. Zwar begrüßt der Verband Teile des Vorhabens, doch kritisiert er, dass zentrale Passagen gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen. Der von Innenminister Alexander Dobrindt vorgelegte Gesetzentwurf zielt zwar auf eine Neuordnung der Besoldung ab, stößt jedoch auf massiven Widerstand – sowohl in Sachen Gerechtigkeit als auch bei der rechtlichen Zulässigkeit.

Die von Dobrindts Ministerium ausgearbeitete Reform sieht vor, die Einstiegsgehälter für neue Beamte zu erhöhen, indem sie direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Zudem wird das langjährige Prinzip des „Alleinverdienermodells“ aufgegeben. Stattdessen wird bei der Gehaltsberechnung ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Kritiker wie der dbb monieren, dass diese Annahme die Bezahlung an Faktoren knüpft, auf die Beschäftigte keinen Einfluss haben.

Der Verband stützt seine Kritik auf zwei verfassungsrechtliche Grundsätze: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Letztere schreibt vor, dass zwischen den Besoldungsgruppen Mindestabstände bestehen müssen, um Verantwortung und Berufserfahrung abzubilden. Nach Berechnungen des dbb erfüllt der aktuelle Entwurf diese Anforderung nicht – insbesondere in der B-Besoldung, wo der Unterschied zwischen den Stufen B3 und B4 lediglich 1,6 Prozent beträgt. Der Verband fordert eine gründliche Überprüfung dieser Abstände und warnt, dass die Pläne sonst verfassungswidrig sein könnten.

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Höhere Beamte der B-Besoldungsgruppe würden dem Entwurf zufolge geringere Gehaltserhöhungen erhalten als Angestellte der A-Gruppe – was die Sorgen des dbb weiter verschärft. Auf Nachfrage äußerte sich das Innenministerium nicht zu den konkreten Vorwürfen bezüglich der B-Skala.

Die Forderungen des dbb verdeutlichen die Spannungen zwischen den Reformzielen der Regierung und den bestehenden rechtlichen Schutzmechanismen für Beamte. Bleibt der Entwurf unverändert, drohen Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsgemäße Besoldungsregeln. Die Haltung des Verbandes lässt erwarten, dass weitere Verhandlungen nötig sein werden, bevor das Gesetzgebungsverfahren voranschreitet.

Quelle