EU-Methanverordnung drohen Verzögerungen – Druck aus Politik und Wirtschaft wächst
Joseph KreuselEU-Methanverordnung drohen Verzögerungen – Druck aus Politik und Wirtschaft wächst
EU-Methanverordnung: Mögliche Verzögerungen bei der Umsetzung
Seit August 2024 in Kraft, steht die Methanverordnung der EU nun vor möglichen Verzögerungen bei der Durchsetzung. Ursprünglich dazu gedacht, Unternehmen für Methanlecks zu bestrafen, könnten die Regeln gelockert werden, falls die Behörden die Lage als instabil einstuften. Kritiker warnen, dass aktuelle Vorschläge zur Abschwächung des Gesetzes zum falschen Zeitpunkt das falsche Signal senden.
Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, Methanemissionen entlang ihrer gesamten Lieferketten zu erfassen und zu reduzieren. Auch Gaslieferanten aus Drittstaaten wie den USA müssen sich daran halten – andernfalls droht ihnen der Verlust des Marktzugangs. Nach den ursprünglichen Bestimmungen würden Verstöße mit Bußgeldern, der Einziehung von Gewinnen und öffentlichen Warnungen geahndet.
In den letzten Monaten hat der Druck, die Regeln zu lockern, zugenommen. Die Regierung unter dem ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hatte die EU bereits aufgefordert, die Verordnung vollständig abzuschaffen oder abzuschwächen. Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) warnte, eine strenge Umsetzung könnte die Gasversorgung gefährden. Gleichzeitig setzten sich Branchenverbände wie Eurogas für Ausnahmen ein und argumentierten, dass Strafen die Energieflüsse destabilisieren könnten.
Die Europäische Kommission hat bisher nicht definiert, was als Krise gilt und wie lange Ausnahmen gelten könnten. Die Behörden müssen nun prüfen, ob die Durchsetzung von Sanktionen die Lieferketten stören würde, bevor sie handeln. Die Grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus kritisierte einen durchgesickerten Vorschlag für Ausnahmen als „katastrophales Signal“ und warf der EU vor, sich dem Druck der USA zu beugen.
Die Sanktionen nach der Methanverordnung bleiben vorerst ausgesetzt, bis sich die Rahmenbedingungen stabilisieren. Die Verzögerung bedeutet, dass Unternehmen vorerst keine Strafen drohen – die Compliance-Anforderungen bleiben jedoch bestehen. Unklar ist jedoch, wie lange die Aussetzung andauert und welche Kriterien die Kommission für eine Wiederaufnahme der Durchsetzung festlegt.






