23 March 2026, 12:23

Lörrachs neuer Stadtrat wählt Monika Neuhöfer-Avdić zur Bürgermeisterin

Detailierte Kartenvorlage von Leipzig, Deutschland, mit Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten sowie begleitendem Text über die Städtegröße und -merkmale.

Lörrachs neuer Stadtrat wählt Monika Neuhöfer-Avdić zur Bürgermeisterin

Am 26. März 2026 wählt der Stadtrat von Lörrach eine neue hauptamtliche Bürgermeisterin

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Drei Bewerberinnen und Bewerber hatten sich für das Amt beworben, doch nach einer gründlichen Prüfung setzt sich Monika Neuhöfer-Avdić als einzige Kandidatin durch. Die Abstimmung entscheidet, wer die Position für die nächsten acht Jahre unter der offiziellen Amtsbezeichnung Bürgermeisterin innehaben wird.

Das 40-köpfige Gremium des Stadtrats trifft die Entscheidung in geheimer Wahl. Am Tag der Abstimmung waren 38 Mitglieder anwesend. Um im ersten Wahlgang zu gewinnen, muss eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen. Sollte keine absolute Mehrheit erreicht werden, kommen weitere Wahlgänge bis zur Entscheidungsfindung hinzu.

Der Personalrat ist in das Auswahlverfahren nicht eingebunden. Stattdessen prüfte der Ältestenrat alle Bewerbungen und führte ausführliche Gespräche mit Neuhöfer-Avdić, bevor sie nominiert wurde. Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe B6 dotiert und geht mit weitreichenden Verantwortlichkeiten für die Stadtverwaltung einher.

Neuhöfer-Avdićs Nominierung folgt einer strukturierten Bewertung ihrer Qualifikationen. Bei einer Wahl würde sie eine achtjährige Amtszeit antreten und in dieser Zeit die lokale Politik Lörrachs maßgeblich mitgestalten.

Die Wahl besiegelt die Ernennung einer neuen Bürgermeisterin für Lörrach. Die erfolgreiche Kandidatin übernimmt das Amt mit einer festen Amtszeit und einer definierten Besoldungsstufe. Die Entscheidung des Stadtrats ist verbindlich – externe Gremien haben kein Mitspracherecht.

Quelle