Mainz verlagert Beherbergungssteuer auf Gäste – Übergangsregelung für Hotels
Lilian BarthMainz verlagert Beherbergungssteuer auf Gäste – Übergangsregelung für Hotels
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen verlagern die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Eine Übergangsregelung soll zudem bestehende Langzeitverträge für fast ein Jahr schützen.
Die überarbeitete Verordnung stellt klar, dass künftig die Gäste – und nicht Hotels oder andere Beherbergungsbetriebe – die Steuer tragen werden. Damit wird eine zentrale Änderung gegenüber früheren Entwürfen vorgenommen.
Hinzu kommt eine neue Übergangsbestimmung: Unternehmen mit Langzeitverträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen die Steuer erst ab dem 31. März 2027 erheben. Dadurch erhalten sie zusätzliche Zeit, um sich anzupassen.
Die geänderte Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Anschließend stimmt der Stadtrat über die endgültige Verabschiedung ab. Bei einer Zustimmung treten die neuen Regeln nach dem Beschluss in Kraft. Betriebe mit älteren Verträgen haben dann bis Ende März 2027 Zeit, bevor sie die Steuer umsetzen müssen. Gäste, die in Mainz übernachten, werden ab diesem Zeitpunkt direkt für die Zahlung verantwortlich sein.






