17 April 2026, 18:25

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – doch der Streit geht weiter

Eine Karte einer Stadt mit einem roten Hakenkreuz in der Mitte, umgeben von Text und Zahlen.

Nürnberg darf vorerst im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" bleiben – doch der Streit geht weiter

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Streit um die Mitgliedschaft Nürnbergs im "Bündnis gegen Rechtsextremismus" ein Urteil gefällt. Die Entscheidung erlaubt der Stadt vorerst, Teil des Netzwerks zu bleiben – doch der Rechtsstreit ist damit noch lange nicht beendet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Bündnis die rechtspopulistische "Alternative für Deutschland" (AfD) unzulässig benachteiligt.

Ausgelöst wurde der juristische Konflikt 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Beteiligung der Stadt am Bündnis anfocht. Die Partei argumentierte, die Aktivitäten des Netzwerks könnten ihr Nachteile bringen. 2024 gab das Bayerische Verwaltungsgericht Nürnberg zunächst recht – die Stadt legte daraufhin Berufung ein.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Fall zur erneuten Prüfung zurückverwiesen. Die Richter müssen klären, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu schwächen, und ob Nürnberg zu viel Einfluss auf die Organisation ausübt. Dem Netzwerk gehören 164 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 358 zivilgesellschaftliche Gruppen an; finanziert wird es unter anderem aus öffentlichen Mitteln Nürnbergs und der Metropolregion.

Noch in diesem Jahr hatte das Bündnis vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne gestartet und sich offen gegen die AfD positioniert. Mit der aktuellen Entscheidung bleibt der Streit weiter offen – ein endgültiges Urteil steht noch aus.

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Bis auf Weiteres bleibt Nürnberg Teil des Bündnisses, während die Prüfung läuft. Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob das Netzwerk gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstößt. Bis dahin bleibt die rechtliche Unsicherheit über Rolle und Finanzierung des Bündnisses bestehen.

Quelle