Rechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren in Deutschland neu bewerten
Siglinde WerneckeRechtsexperte fordert Reform: Schwarzfahren in Deutschland neu bewerten
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrens in Deutschland
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zum Schwarzfahren. Sein Vorwurf: Das aktuelle System belaste die Gerichte unnötig und gehe bei Bagatelldelikten überzogen vor. Statt einer vollständigen Abschaffung der bestehenden Regelungen setzt er auf gezielte Reformen.
Frister kritisiert, dass das geltende Recht nicht dem Grundsatz folge, wonach strafrechtliche Sanktionen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten. Besonders problematisch sei, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückzuführen sei – eine unverhältnismäßige Belastung für die Justiz.
Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einem bloßen Ordnungswidrigkeitenverstoß lehnt Frister jedoch ab. Stattdessen schlägt er vor, den § 265a des Strafgesetzbuchs so zu ändern, dass nur noch schwere Fälle strafrechtlich verfolgt werden. So könnte etwa das Schwarzfahren im Fernverkehr – das 2024 jeden achten gemeldeten Fall ausmachte – weiterhin unter Strafe stehen.
Frister unterscheidet zudem zwischen verschiedenen Formen des Schwarzfahrens. Einfaches Fahren ohne Ticket, etwa wenn keine Schranken umgangen werden, solle nicht als Straftat gewertet werden. Nur besonders verwerfliches Verhalten – wie aggressives oder betrügerisches Vorgehen – solle weiterhin strafrechtlich geahndet werden.
Ziel seiner Vorschläge ist es, die Gerichte zu entlasten, ohne die Ahndung schwerwiegender Verstöße aufzuweichen. Sein Modell sieht vor, Schwarzfahren im Fernverkehr weiterhin strafbar zu belassen, während Bagatellfälle seltener verfolgt werden. Umgesetzt werden müssten die Reformen durch eine Anpassung des § 265a StGB.






