Sachsen-Anhalt: Fast tausend Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Joseph KreuselSachsen-Anhalt: Fast tausend Geschlechtsänderungen durch neues Selbstbestimmungsgesetz
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechts
Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt 976 Menschen ihren Geschlechtseintrag auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes aktualisiert. Die Reform schafft langwierige Begutachtungen ab und vereinfacht das Verfahren für alle, die ihren offiziellen Geschlechtseintrag ändern möchten.
Die überwiegende Mehrheit der Antragstellenden sind Erwachsene – nur etwa 40 der 976 Fälle betrafen Minderjährige. Bei den Änderungen unter Jugendlichen überwog der Wechsel von weiblich zu männlich. Die Behörden verzeichneten zudem eine geringe Zahl von Mehrfachänderungen: Vier Personen passten ihren Geschlechtseintrag mehr als einmal an.
Der Fachverband der Standesämter begrüßt die Neuregelung. Gleichzeitig schlug Sigrun Quente, Landesvorsitzende des Verbands, eine Ergänzung vor: Wer als Mann eingetragen eine Straftat begeht, soll vor einer erneuten Änderung eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen. Damit sollen mögliche rechtliche Risiken des neuen Systems abgemildert werden.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Die geringe Zahl an Unregelmäßigkeiten stärkt die Unterstützung für das vereinfachte Verfahren.
Das Selbstbestimmungsgesetz ist nun seit mehreren Monaten in Kraft. Mit fast tausend aktualisierten Einträgen scheint die Reform wie vorgesehen zu funktionieren. Die geringe Anzahl an Mehrfachänderungen und gemeldeten Missbräuchen deutet darauf hin, dass das System bisher stabil bleibt.






