05 April 2026, 00:26

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit im Fokus

Farbcodierte Karte eines geplanten Wohnbaugebiets auf einem Blatt Papier mit beschrifteten Abschnitten, die Gebäude, Straßen und andere Merkmale angeben.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Digitalisierung und mehr Nachhaltigkeit im Fokus

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die beruflichen Regelungen für Architektinnen und Architekten sowie Stadtplaner zu modernisieren. Zu den zentralen Neuerungen gehören aktualisierte Ausbildungsanforderungen, digitale Anmeldeverfahren und erweiterte Verantwortlichkeiten in den Bereichen Nachhaltigkeit und sozialer Wohnungsbau.

Nach dem Entwurf müssen Architektinnen, Architekten und Stadtplaner künftig höhere Ausbildungsstandards erfüllen. Akademische Ausbildungsgänge und Fortbildungsprogramme sollen nun vermehrt Themen wie Bauplanung, Baurecht und Anpassungen an den Klimawandel abdecken. Barrierefreies Gestalten und energieeffizientes Bauen werden ebenfalls zu zentralen Schwerpunkten.

Der Gesetzentwurf führt elektronische Antragsverfahren für Registrierungen und berufliche Meldungen ein. Damit entfällt das bisherige papierbasierte Verfahren, was die Verwaltungsabläufe für die Berufsangehörigen deutlich vereinfacht.

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Zudem erhalten Fachkräfte mehr Flexibilität in ihrer Berufsausübung. Die Reformen ermöglichen es ihnen, in Unternehmensformen wie der GmbH & Co. KG, OHG oder KG tätig zu sein. Absolventen können außerdem als Junior-Mitglieder in die Architektenkammer aufgenommen werden und Titel wie "Junior-Architekt" oder "Junior-Stadtplaner" führen.

Soziale und ökologische Aspekte stehen im Mittelpunkt der Neuerungen. Planer müssen sich künftig stärker auf bezahlbaren Wohnraum, barrierefreie Zugänge und die Bürgerbeteiligung bei Projekten konzentrieren. Zudem gehören Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, zur Integration erneuerbarer Energien und zur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden zu ihren Aufgaben.

Ausländische Qualifikationen sollen künftig schneller anerkannt werden. Anders als bisher – wo die Prüfungen je nach Bundesland unterschiedlich nach EU-Richtlinien erfolgten – können Antragsteller ihre Abschlüsse nun bereits vor der Einreise nach Deutschland prüfen lassen.

Der Gesetzentwurf markiert einen Wandel in der Arbeitsweise von Architektinnen, Architekten und Stadtplanern in Sachsen-Anhalt. Digitale Prozesse, erweiterte Ausbildungsinhalte und klarere Regeln für ausländische Fachkräfte sollen die Standards verbessern. Gleichzeitig wird damit eine stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit und soziale Teilhabe in zukünftigen Bauprojekten angestrebt.

Quelle